Mängelrüge (gem. Art 197ff OR)
Auftretende Mängel (Fehlen von zugesicherten Eigenschaften oder Schäden an den Produkten) können Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Erhalt (Datum des Lieferscheins) der Tradingzone AG anzeigen. Wir werden im Anschluss mit Ihnen zusammen eine passende Lösung finden (Minderung, Wandlung (= Austausch gegen ein gleichwertiges Möbel) oder Rücktritt vom Kauf).
Bei Occasionsmöbeln sind Gebrauchsspuren nicht durch die Mängelrüge anfechtbar. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Schublade lässt sich nicht öffnen, o.Ä.) gilt wiederum die Mängelrüge.
Mehr Informationen zur Mängelrüge erhalten Sie hier.Allgemeine Kulanz
Sollte Ihr Anliegen nicht unter den Gegenstand der Mängelrüge fallen, gewährt die Tradingzone AG unter gewissen Voraussetzungen das Recht auf Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises.
Nicht erstattungsfähig sind in jedem Falle:
- Projektaufträge (Vermietung, Planung der Einrichtung, Räumungen, etc.),
- Einzelanfertigungen
- Occasionen
Beachten Sie dabei unbedingt folgende Punkte:
- Zeitraum : Eine Rückgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (Datum des Lieferscheins) möglich. Ist die Annahme später erfolgt als das Datum des Lieferscheins (primär bei Zustellung durch Paketdienste), gilt das Datum der Entgegenname durch den Käufer oder seinen Vertreter (Unterschriftsdatum auf Lieferschein).
- Zustand : Nicht mangelhafte Ware nehmen wir ausschliesslich originalverpackt oder – bei vormontierter Ware – im angelieferten Zustand zurück.
- Transport : Eine Rücknahme muss (zwecks Überprüfung der Ware) an unserem Hauptsitz, Allmendstrasse 2 in 8105 Regensdorf vorgenommen werden. Der Transport der Ware obliegt dem Käufer.
- Kosten : Die Kosten für die Lieferung sind nicht erstattungsfähig. Sollte der Käufer von einer kostenlosen Lieferung profitiert haben, wird dieser Aufwand anteilig aufgeschlagen (siehe Beispiel).
- Zahlung : Die Vergütung erfolgt per Überweisung zum 28. des Folgemonats.
Besondere Kulanz
Grossaufträge werden in der Regel im Paket mit umfassenden Services verkauft. Die Kulanz ist in diesem Falle spezieller Vertragsbestandteil und bedingt die Allgemeine Kulanz weg.
Beispiel Berechnung Rückvergütung:
Gekauft: 10 Tische à CHF 899.- | 8'990.- |
Lieferung: | 750.- |
Rabatt (=Gratislieferung): | -750.- |
Bezahlter Kaufpreis: | 8'990.- |
Zustand und Fristen haben Sie eingehalten.
Rückgabe: 2 Tische à CHF 899.- | 1'798.- |
Verrechnung LIeferung (anteilig): | -150.- |
Rückvergütung total: | 1'648.- |
Diese Berechnungsgrundlage gilt auch bei Produkten von unterschiedlichem Wert.